NACHHALTIGKEITS­BERICHT­ERSTATTUNG LEICHT GEMACHT

Nachhaltigkeitsberichterstattung wird immer zum zum Standard.

Mit der Verabschiedung des deutschen Gesetzes zur Umsetzung der europäischen C(S)R-Berichtspflicht am 9. März 2017 sind kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern verpflichtet, neben den klassischen Geschäftszahlen auch über ökologische und soziale Aspekte ihrer Tätigkeit zu berichten.

Dieses Gesetz gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2017, sodass von den betroffenen Unternehmen bereits in 2018 eine „nichtfinanzielle Erklärung“ im Lagebericht bzw. ein eigenständiger Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht werden muss. Damit soll der Informationsbedarf von Kunden, Konsumenten, Finanzinstituten, Nichtregierungsorganisationen, Anwohnern und von der breiten Öffentlichkeit gedeckt werden.

Vor diesem Hintergrund hatte Chemie3 am 11. Mai 2017 zu einer Fachveranstaltung nach Frankfurt eingeladen. Rund 50 Teilnehmer informierten sich dabei über gesetzliche Anforderungen, Lösungsansätze und Praxisbeispiele zum Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung.

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