CHEMIE3-BRANCHENSTANDARD – MODUL V

Die Berichterstattung ist wie eine Visitenkarte im Hinblick auf die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht. Unternehmen können darlegen, dass sie ihre Sorgfaltspflichten wahrnehmen und dazu transparent kommunizieren.

Mithilfe der Berichterstattung dokumentieren Unternehmen, dass sie ihre potenziellen und tatsächlichen menschenrechtlichen und umweltbezogenen Auswirkungen kennen und diesen mit angemessenen und wirksamen Maßnahmen begegnen. Eine kontinuierliche, strukturierte und vollständige Dokumentation der Sorgfaltsprozesse bildet dabei die Grundlage für eine effiziente Berichterstattung. 

Eine transparente Kommunikation über Risiken und Maßnahmen ist Voraussetzung für angemessene Bewertungen durch Investoren, Ratingagenturen und Geschäftspartner sowie durch Nichtregierungsorganisationen und Medien. Die Berichterstattung nimmt außerdem zunehmend eine wichtige Stellung bei der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen ein. Hierzu zählt neben der Berichtspflicht im Rahmen des LkSG zukünftig insbesondere auch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).

Des Weiteren helfen Dokumentation und Berichterstattung Unternehmen dabei, gut auf etwaige Überprüfungen durch das BAFA oder Geschäftskunden (z.B. im Rahmen von Sozialaudits) vorbereitet zu sein.

Für Fragen rund um den Chemie3-Branchenstandard stehen Ihnen Mechthild Bachmann (BAVC, mechthild.bachmann(at)bavc.de), Sandra Bränzel (IGBCE, sandra.braenzel(at)igbce.de) und Simone Heinrich (VCI, heinrich(at)vci.de) gerne zur Verfügung.

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AUSSCHLIESSLICH MITGLIEDER von BAVC, IGBCE und VCI können die zum Chemie³-Branchenstandard gehörenden Materialien anfordern. Bitte geben Sie unbedingt die Zugehörigkeit zu einer der wählbaren Organisationen an. Wir bitten um etwas Geduld.

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