CHEMIE3-BRANCHENSTANDARD FÜR NACHHALTIGE WERTSCHÖPFUNG

In den letzten Jahren ist die Frage der nachhaltigen Gestaltung von globalen Lieferketten immer stärker in die politische und gesellschaftliche Diskussion getreten.

Mit dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sowie der angestrebten europäischen Corporate Sustainability Due Diligence Richtlinie werden Unternehmen zunehmend zu menschenrechtlichen Sorgfaltsprozessen verpflichtet. Auch Kunden, Vertragspartner und Nichtregierungsorganisationen achten verstärkt auf nachhaltiges Handeln der Wirtschaft in der globalen Wertschöpfung.

Die Achtung der Menschenrechte ist ein zentrales Thema in der chemisch-pharmazeutischen Industrie. Chemie3 hat deshalb mit der Entwicklung eines Branchenstandards für nachhaltige Wertschöpfung begonnen. Dabei kann die Nachhaltigkeitsinitiative auf dem langjährigen Engagement der Branche bei der Achtung von Sorgfaltspflichten in der Lieferkette aufbauen. Mit dem Chemie3-Branchenstandard möchte die Initiative dazu beitragen, dass die Branche ihrer gesellschaftlichen Verantwortung weiter gerecht wird und auch zukünftig eine Vorreiterrolle einnimmt. Der angestrebte Branchenstandard soll Unternehmen dabei unterstützen, die menschenrechtliche Sorgfalt in der Breite der Branche umzusetzen.

PRAXISNAHE HILFESTELLUNG FÜR UNTERNEHMEN

Der Branchenstandard beschreibt einen Handlungsrahmen und Ziele für die menschenrechtliche Sorgfalt, heruntergebrochen auf die spezifischen Anforderungen der Unternehmen der Branche. Er bietet insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen praktische Tools und Hilfestellungen, wie beispielsweise Muster- und Entscheidungsvorlagen und soll ein Netzwerk für Unternehmen jeder Größe schaffen, damit sie die Anforderungen und Ziele schrittweise erfüllen können. Dabei bauen wir auf dem Wissen und den Ressourcen auf, die bereits in der Branche zum Thema Menschenrechte existieren.

Um die Unternehmen der chemisch-pharmazeutischen Industrie möglichst schnell unterstützen zu können, wird der Branchenstandard in Modulen erarbeitet, die den Unternehmen schrittweise zur Verfügung gestellt werden. Die Module orientieren sich an bestehenden Vorgaben. Sie enthalten aber auch Hinweise, welche zusätzlichen Möglichkeiten für Unternehmen bestehen, ihre Sorgfaltspflicht in den Lieferketten wahrzunehmen.

Die Module I, II und III finden Sie unten auf der Seite.

EINBINDUNG VON UNTERNEHMEN, BESCHÄFTIGTEN UND WEITEREN STAKEHOLDERN

Die Inhalte des Branchenstandards erarbeiten die Chemie3-Partner VCI, IGBCE und BAVC gemeinsam mit Unternehmen und Arbeitnehmervertretungen. Außerdem diskutieren die Partner die Entwicklung des Standards mit wichtigen Stakeholdern wie Kunden, Vertragspartnern sowie Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen. Begleitet wird der Prozess von der Managementberatung „Löning – Human Rights & Responsible Business“.

Um weitere Impulse für die praxistaugliche Ausgestaltung der Module zu erhalten, werden regelmäßige Werkstattgespräche mit den Mitgliedern der Chemie3-Partner durchgeführt.

Für Fragen rund um den Chemie3-Branchenstandard stehen Ihnen Mechthild Bachmann (BAVC, mechthild.bachmann(at)bavc.de), Sandra Bränzel (IGBCE, sandra.braenzel(at)igbce.de) und Lukas Kölln (VCI, koelln(at)vci.de) gerne zur Verfügung.

 

 

Modul I Grundsatzerklärung

GRUNDSATZ-
ERKLÄRUNG UND GOVERNANCE

Zu den grundlegenden Schritten gehören die Abgabe einer Grundsatzerklärung und der Aufbau einer Governance-Struktur.

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Modul II Risikomanagement

RISIKOIDENTIFI-
ZIERUNG UND -PRIORISIERUNG

Die Identifizierung und das Management von Risiken bilden das Herzstück der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht.

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Modul III Prävention und Abhilfe

PRÄVENTIONS-
UND ABHILFE-
MASSNAHMEN

Angemessene und wirksame Maßnahmen gehören zum Risikomanagement, um menschenrechtlichen Risiken vorzubeugen.

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WEITERFÜHRENDE LINKS

Zum Chemie3-Leitfaden Nachhaltiges Lieferkettenmanagement

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