CSR Berichtspflicht

Immer mehr Stakeholder, darunter auch Investoren, zeigen ein wachsendes und vertieftes Interesse an nichtfinanziellen Risiken unternehmerischen Handelns.

Sie ziehen entsprechend Informationen heran, um Unternehmen umfassend bewerten zu können. Auch steigt die Erwartung der Gesellschaft, dass Unternehmen nachhaltig und verantwortungsvoll handeln – und dies auch belegen können. Die Diskussionen um die Umsetzung der Sustainable Development Goals (SDG) und des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) haben diesen Trends zusätzlichen Schub verliehen. In den „Leitlinien zur Nachhaltigkeit für die chemische Industrie in Deutschland“ empfiehlt Chemie3 den Unternehmen daher ausdrücklich, ihr Nachhaltigkeitsengagement für die Beschäftigten, die Kunden und die Öffentlichkeit transparent und nachvollziehbar zu machen (s. Leitlinie 11). Für Unternehmen hat die Initiative einen Leitfaden entwickelt, wie sie in die Berichterstattung einsteigen können (s. unten).

Richtlinien-Umsetzungsgesetz zur Einführung der CSR-Berichtspflicht

Die im Jahr 2014 verabschiedete EU-CSR-Richtlinie hat Deutschland im April 2017 mit dem „Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten" (auch CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz, CSR-RUG) in nationales Recht umgesetzt. Seitdem gibt es eine Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung. Betroffen sind börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten, deren Bilanzsumme mehr als 20 Millionen Euro beträgt oder die Umsatzerlöse von mehr als 40 Millionen Euro erzielen. Die Berichtspflicht gilt auch für Personenhandelsgesellschaften, die mehr als 500 Menschen beschäftigen und kapitalmarktorientiert sind, sowie – unabhängig von der Kapitalmarktorientierung – für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsunternehmen, die im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Menschen beschäftigen. 

Darüber hinaus definiert auch der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte unabhängig vom CSR-RUG „Berichterstattung“ als eines der Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht. Allerdings genügt die Erfüllung der Sorgfaltspflicht gemäß NAP nicht der CSR-Berichtspflicht und umgekehrt.

Was berichtet werden muss

Im Rahmen der CSR-Berichtspflicht müssen die betroffenen Unternehmen über Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung berichten. Der Bericht muss verständlich und nachvollziehbar über Konzepte und Ergebnisse zum Umgang mit diesen Themen informieren sowie über damit verbundene Risiken, die aus den eigenen Geschäftstätigkeiten resultieren. Werden Aspekte nicht behandelt, gilt das „Comply or Explain“-Prinzip: Es muss ausreichend begründet werden, warum keine Informationen bereitgestellt werden.

Wie berichtet werden sollte

Der nichtfinanzielle Bericht kann als Teil des Lageberichts oder als nichtfinanzielle Erklärung, zum Beispiel als Nachhaltigkeitsbericht, erscheinen. Der nichtfinanzielle Bericht muss keinen speziellen Standard erfüllen. Unternehmen können aber vorhandene nationale und internationale Rahmenwerke wie

  • den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK),
  • die Global Reporting Initiative (GRI) oder
  • den UN Global Compact 

nutzen. Wird der nichtfinanzielle Bericht an einen dieser Standards angelehnt oder danach erstellt, muss das angegeben werden. Wird allerdings keiner der etablierten Standards benutzt, muss das begründet werden.

Einstieg in die Berichterstattung leicht gemacht

Insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) bedeutet ein Nachhaltigkeitsbericht oft einen großen Aufwand. Hinzu kommt, dass sie von der CSR-Berichtspflicht nicht betroffen sind, sofern sie weniger als 500 Beschäftigte haben und nicht kapitalmarktorientiert sind. Auf der anderen Seite stehen sie in Lieferbeziehungen mit anderen Firmen. Diese wollen immer häufiger wissen, ob ihre Zulieferer Umwelt- und Sozialstandards und dergleichen einhalten. Chemie3 hat deshalb einen Leitfaden entwickelt, wie KMU mit ohnehin im Unternehmen vorhandenen Daten und damit vergleichsweise geringem Aufwand in die Nachhaltigkeitsberichterstattung einsteigen können.

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