FRAGEN UND ANTWORTEN
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und die dazu gehörigen Antworten rund um den Chemie3-Branchenstandard für nachhaltige Wertschöpfung.
1. WESEN UND INHALT DES CHEMIE³-BRANCHENSTANDARDS
Der Chemie3-Branchenstandard befähigt die Unternehmen der chemisch-pharmazeutischen Industrie, ihren Sorgfaltspflichten in der Lieferkette nachzukommen. Er beschreibt einen Handlungsrahmen und Ziele für die menschenrechtliche Sorgfalt, heruntergebrochen auf die spezifischen Anforderungen der Industrie. Insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen bietet er praktische Tools und Hilfestellungen, beispielsweise Muster- und Entscheidungsvorlagen. Dabei bauen wir auf dem Wissen und den Ressourcen auf, die bereits in der Branche zum Thema Menschenrechte existieren. Darüber hinaus soll der Branchenstandard ein Netzwerk für Unternehmen jeder Größe schaffen, damit sie die Anforderungen und Ziele schrittweise erfüllen können.
Der Branchenstandard verfolgt im Wesentlichen vier Ziele:
- Die praktischen Tools, die der Branchenstandard bereitstellt, unterstützen die Unternehmen bei der Wahrnehmung ihrer Sorgfaltspflichten.
- Das einzelne Unternehmen erhält einen klaren Handlungsrahmen, an dem es sich orientieren kann.
- Der Schutz der Menschenrechte in der Branche wird gestärkt.
- Unternehmen, die den Branchenstandard anwenden, erhalten die Möglichkeit, sich zu vernetzen und voneinander zu lernen.
Der Chemie³-Branchenstandard berücksichtigt die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und die Empfehlungen der Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (VN-Leitprinzipien/UNGPs). Der Branchenstandard soll bei Bedarf angepasst werden, wenn künftige rechtliche Rahmenbedingungen dies erforderlich machen.
Der Branchenstandard spiegelt die zum Zeitpunkt der Erarbeitung geltenden regulatorischen Rahmenbedingungen wider. Neue Anforderungen, wie die geplante Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), werden bereits so weit wie möglich mitgedacht. Sobald diese in nationales Recht umgesetzt ist, wird der Branchenstandard an die dann für die Unternehmen geltenden Bestimmungen angepasst.
Der Branchenstandard besteht aus fünf Modulen, die die Kernelemente der unternehmerischen Sorgfaltspflicht abbilden und sich entsprechend zu einem ganzheitlichen Ansatz unternehmerischer Sorgfalt zusammenfügen (siehe Grafik). Die Module beschreiben einen Handlungsrahmen und Ziele für die Implementierung menschenrechtlicher Sorgfaltsprozesse in Unternehmen der chemisch-pharmazeutischen Industrie. Damit Unternehmen bereits frühzeitig mit der Umsetzung beginnen können, wird der Branchenstandard schrittweise erarbeitet und zur Verfügung gestellt.
Die Module des Branchenstandards enthalten jeweils praktische Tipps und branchenspezifische Hilfestellungen zur schrittweisen Umsetzung der Anforderungen und Ziele, beispielsweise Muster- und Entscheidungsvorlagen wie eine Mustergrundsatzerklärung oder eine Vorlage zum Risikoüberblick in der Branche.
In der weiteren Entwicklung des Branchenstandards wird untersucht, ob und in welcher Form zusätzliche Instrumente/Tools/Hilfestellungen möglich, sinnvoll und umsetzbar sind.
Jede Menge! Indem er den Unternehmen der Branche eine Reihe von Hilfsmitteln an die Hand gibt, um die (gesetzlichen) Sorgfaltspflichten erfüllen zu können, leistet er einen erheblichen Beitrag zur Menschenrechts-Performance der Unternehmen in der chemisch-pharmazeutischen Industrie.
Es wird ein Modul zum Beschwerdemechanismus erarbeitet, dass die wichtigsten Anforderungen an Beschwerdemechanismen, verschiedene Beschwerdekanäle und Tipps zur Umsetzung enthält.
Ein branchenweiter Beschwerdemechanismus, den alle Unternehmen nutzen können, ist derzeit nicht in Arbeit.
Die gesellschaftlichen und gesetzlichen Anforderungen an Unternehmen, ihren menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nachzukommen, steigen. Daher gilt es, den Branchenstandard immer wieder anzupassen.
2. NUTZUNG DES CHEMIE³-BRANCHENSTANDARDS
Der Branchenstandard ist nicht ab einem bestimmten Stichtag verfügbar. Sein modularer Aufbau ermöglicht es, ihn den Unternehmen Schritt für Schritt zur Verfügung zu stellen. Bisher (Stand: 14. Dezember 2022) liegen das erste Modul zur Grundsatzerklärung und Governance und das zweite Modul zur Risikoidentifizierung und -priorisierung vor. Eine erste vollständige Fassung aller Module („Version 1.0“) soll im ersten Quartal 2023 vorliegen.
Der Chemie³-Branchenstandard kann von Unternehmen der chemisch-pharmazeutischen Industrie und ihren Beschäftigten bzw. deren Interessenvertretungen genutzt werden. Die Unterlagen können von Mitgliedern des VCI und des BAVC sowie allen Beschäftigten, die Mitglied der IGBCE sind, angefordert werden.
Dabei adressiert der Branchenstandard Unternehmen aller Größen, sowohl solche, die unter das LkSG fallen als auch kleinere und mittlere Unternehmen.
Damit kleine und mittlere Unternehmen vom Branchenstandard profitieren, wird schrittweise erklärt, wie auch sie menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse implementieren können. Grundlage dafür sind die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (VN-Leitprinzipien/UNGPs), die als international anerkanntes Rahmenwerk zur Implementierung unternehmerischer Sorgfaltsprozesse gelten und Orientierung geben können. Darüber hinaus werden Best Practice Ansätze dargestellt, die wertvolle Hinweise für die praktische Umsetzung bieten.
Der Chemie³-Branchenstandard richtet sich an Unternehmen der chemisch-pharmazeutischen Industrie. Mit seiner Anwendung können Unternehmen Reputationsrisiken minimieren, den gesellschaftlichen Erwartungen gerecht werden und die Anforderungen erfüllen, die entlang der gesamten Lieferkette an sie gerichtet werden. Im Falle einer späteren Regulierung kann die frühe Beschäftigung mit dem Thema vorteilhaft sein.
Die Module des Branchenstandards übersetzen die für die Unternehmen geltenden Sorgfaltspflichten und fügen sich zu einem ganzheitlichen Ansatz unternehmerischer Sorgfalt zusammen. Insofern „reicht“ die Anwendung bloß einzelner Module nicht aus, um den gesetzlichen Anforderungen und den gesellschaftlichen Erwartungen zu genügen. Wir empfehlen daher die Nutzung aller Module des Branchenstandards.
Aktuell gibt es keine Form von Zertifizierung oder ähnlichem, um das Engagement von Unternehmen bei der Nutzung des Branchenstandards sichtbar zu machen. In der ersten Entwicklungsphase ist es vorrangiges Ziel von Chemie³, die Module des Branchenstandards den Unternehmen der chemisch-pharmazeutischen Industrie schrittweise zeitnah zur Verfügung zu stellen.
Der Branchenstandard ist ein Unterstützungsangebot für Unternehmen der chemisch-pharmazeutischen Industrie: Diese können frei entscheiden, ob sie dieses Angebot annehmen. Es entstehen keine unmittelbaren Nachteile, wenn sie davon absehen.
Jedoch bringt die Anwendung des Branchenstandards eine Reihe von Vorteilen bei der praktischen Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt in Unternehmen. Neben der "Übersetzung" von Anforderungen an einen strukturierten Sorgfaltsprozess umfasst er eine Reihe von praktischen Tools und Hilfestellungen. Wir empfehlen daher die Umsetzung ausdrücklich, um vom Fachwissen und dem Austausch in der Branche zu profitieren.
3. BETEILIGUNG UND VERFAHREN BEI DER ERARBEITUNG DES CHEMIE³-BRANCHENSTANDARDS
Die Inhalte des Branchenstandards erarbeiten die Chemie³-Partner BAVC, IGBCE und VCI gemeinsam mit Unternehmen und Arbeitnehmervertretungen. Außerdem diskutieren die Partner die Entwicklung des Branchenstandards mit wichtigen Stakeholdern wie Kunden, Vertragspartnern sowie Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen. Begleitet wird der Prozess von der Managementberatung "Löning – Human Rights & Responsible Business".
Der Erfolg der chemisch-pharmazeutischen Branche beruht auch auf einer langen und starken Sozialpartnerschaft und der Einbeziehung der Perspektiven der Arbeitnehmer:innen. Auch in der Erarbeitung und Anwendung des Branchenstandards kommt die Einzigartigkeit der Chemie³-Allianz und diese Tradition in der Branche zum Ausdruck. Unternehmen können die Expertise und Netzwerke ihrer Arbeitnehmervertretungen gewinnbringend nutzen, wenn sie diese in ihre menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesse einbinden.
Hinweis: Ab 2023 sind durch die Neuerung des § 106 Abs. 3 Nr. 5b BetrVG auch „Fragen der unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ mit dem Wirtschaftsausschuss zu beraten, der dem Betriebsrat dazu berichtet.
Der Stakeholder-Begleitkreis soll bei der Entwicklung des Branchenstandards wertvolle Impulse und kritische Anregungen von Expert:innen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Politik und Wirtschaft setzen. Auf diese Weise möchten wir unterschiedliche gesellschaftliche Perspektiven im Entwicklungsprozess einbinden.
Bei Fragen rund um den Chemie³-Branchenstandard können Sie sich gerne an die jeweiligen Partner:innen der -Nachhaltigkeitsinitiative Chemie³ wenden:
BAVC: Mechthild Bachmann, mechthild.bachmann@bavc.de, +49 611 7788-152
IGBCE: Sandra Bränzel, sandra.braenzel@igbce.de, +49 511 7631-182
VCI: Lukas Kölln, koelln@vci.de, +49 69 2556-1479