CHEMIE3-BRANCHENSTANDARD – MODUL IV

Das Modul IV behandelt die Einrichtung eines wirksamen Beschwerdemechanismus bzw. die Beteiligung daran.

Das Beschwerdemanagement umfasst den Aufbau von Kommunikationskanälen, über die (potenziell) Betroffene sich Gehör verschaffen können, des Weiteren die Bearbeitung, Nachverfolgung und Dokumentation von Beschwerden und Abhilfemaßnahmen.

Unternehmen können dabei unterschiedliche Ansätze verfolgen. Sie können

  • ein unternehmensinternes Verfahren nutzen, 
  • sich an einem externen Verfahren beteiligen oder
  • interne und externe Beschwerdemechanismen kombinieren. 

Kommunikationskanäle zur Erfassung von Beschwerden sind eine wichtige Informationsquelle für Unternehmen, um Missstände zu erfassen und diese abzustellen. Teure und reputationsschädigende Konflikte, die aus Beschwerden entstehen können, lassen sich so vermeiden. Unternehmen können die Erkenntnisse aus einem Beschwerdemechanismus außerdem dazu nutzen, ihre menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesse kontinuierlich zu optimieren.

Ein wirksames Beschwerdemanagement signalisiert des Weiteren, dass ein Unternehmen einen offenen und ehrlichen Dialog mit den Rechteinhaber:innen pflegt und deren Anliegen, Bedenken und Beschwerden ernst nimmt. Dies kann zur Stärkung der „License to operate“ beitragen.

Für Fragen rund um den Chemie3-Branchenstandard stehen Ihnen Mechthild Bachmann (BAVC, mechthild.bachmann(at)bavc.de), Sandra Bränzel (IGBCE, sandra.braenzel(at)igbce.de) und Simone Heinrich (VCI, heinrich(at)vci.de) gerne zur Verfügung.

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