CHEMIE3-BRANCHENSTANDARD – MODUL II

Das Modul II „Risikoidentifizierung und -priorisierung“ besteht aus den Teilen Risikomanagement und Risikoanalyse.

Die Identifizierung und das Management von Risiken bilden das Herzstück der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht. Sie enthalten alle Schritte, die notwendig sind, um negative Auswirkungen der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens zu analysieren und ihnen vorzubeugen.

MODUL II – TEIL 1: ÜBERBLICK RISIKOMANAGEMENT

Das Risikomanagement ist präventiv und soll Menschenrechtsverletzungen verhindern. Gibt es bereits negative Auswirkungen auf die Menschenrechte, dient es dazu, diese abzustellen oder zu mindern. Das Modul II.1 erläutert die Anforderungen an das Risikomanagement gemäß der Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen und des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).

Ein wirksames Risikomanagement minimiert nicht nur menschenrechtliche Risiken, sondern auch Risiken für die eigene Geschäftstätigkeit. Dazu gehören beispielsweise Reputations- und Haftungsrisiken. Unternehmen, die nicht unter das LkSG fallen, hilft der Aufbau eines Risikomanagements, den Erwartungen von Kunden und Investoren gerecht zu werden. Auch sind sie besser auf künftige gesetzliche Anforderungen vorbereitet.

MODUL II – TEIL 2: RISIKOANALYSE

Die Risikoanalyse ist wichtiger Bestandteil des Risikomanagements. Die Analyse umfasst die Identifizierung, Bewertung und Priorisierung (potenziell) negativer Auswirkungen, die die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens auf die Menschenrechte haben kann. Sie ist außerdem eine wichtige Grundlage für die Implementierung angemessener Maßnahmen. 

Die Ergebnisse der Risikoanalyse helfen Unternehmen dabei, sich auf die wichtigsten Risiken zu fokussieren und so ihre vorhandenen Ressourcen effizient einzusetzen.
 

Für Fragen rund um den Chemie3-Branchenstandard stehen Ihnen Mechthild Bachmann (BAVC, mechthild.bachmann(at)bavc.de), Sandra Bränzel (IGBCE, sandra.braenzel(at)igbce.de) und Simone Heinrich (VCI, heinrich(at)vci.de) gerne zur Verfügung.

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AUSSCHLIESSLICH MITGLIEDER von BAVC, IGBCE und VCI können die zum Chemie³-Branchenstandard gehörenden Materialien anfordern. Bitte geben Sie unbedingt die Zugehörigkeit zu einer der wählbaren Organisationen an. Wir bitten um etwas Geduld.

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