
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und die dazu gehörigen Antworten rund um den Chemie3-Branchenstandard für nachhaltige Wertschöpfung.
1. Wesen und Inhalte des Chemie³-Branchenstandards
Was ist der Chemie³-Branchenstandard für nachhaltige Wertschöpfung – Ziele, Maßnahmen, Tools für Sorgfalt in Lieferketten?
Der Chemie3-Branchenstandard befähigt die Unternehmen der chemisch-pharmazeutischen Industrie, ihren Sorgfaltspflichten in der Lieferkette nachzukommen. Er beschreibt einen Handlungsrahmen und Ziele für die menschenrechtliche Sorgfalt, heruntergebrochen auf die spezifischen Anforderungen der Industrie. Insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen bietet er praktische Tools und Hilfestellungen, beispielsweise Muster- und Entscheidungsvorlagen. Dabei bauen wir auf dem Wissen und den Ressourcen auf, die bereits in der Branche zum Thema Menschenrechte existieren. Darüber hinaus soll der Branchenstandard ein Netzwerk für Unternehmen jeder Größe schaffen, damit sie die Anforderungen und Ziele schrittweise erfüllen können.
Welches Ziel hat der Chemie³-Branchenstandard?
- Die praktischen Tools, die der Branchenstandard bereitstellt, unterstützen die Unternehmen bei der Wahrnehmung ihrer Sorgfaltspflichten.
- Das einzelne Unternehmen erhält einen klaren Handlungsrahmen, an dem es sich orientieren kann.
- Der Schutz der Menschenrechte in der Branche wird gestärkt.
- Unternehmen, die den Branchenstandard anwenden, erhalten die Möglichkeit, sich zu vernetzen und voneinander zu lernen.
Welche Anforderungen und Standards berücksichtigt der Branchenstandard?
Der Chemie³-Branchenstandard berücksichtigt die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und die Empfehlungen der Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (VN-Leitprinzipien/UNGPs). Der Branchenstandard soll bei Bedarf angepasst werden, wenn künftige rechtliche Rahmenbedingungen dies erforderlich machen.
1.4. Gilt der Branchenstandard auch für die geplante EU-Richtlinie?
Der Branchenstandard spiegelt die zum Zeitpunkt der Erarbeitung geltenden regulatorischen Rahmenbedingungen wider. Neue Anforderungen, wie die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), werden bereits so weit wie möglich mitgedacht. Sobald diese in nationales Recht umgesetzt ist, wird der Branchenstandard an die dann für die Unternehmen geltenden Bestimmungen angepasst.
Woraus besteht der Branchenstandard?
Der Branchenstandard besteht aus fünf Modulen, die die Kernelemente der unternehmerischen Sorgfaltspflicht abbilden und sich entsprechend zu einem ganzheitlichen Ansatz unternehmerischer Sorgfalt zusammenfügen. Die Module beschreiben einen Handlungsrahmen und Ziele für die Implementierung menschenrechtlicher Sorgfaltsprozesse in Unternehmen der chemisch-pharmazeutischen Industrie.
Welche Instrumente bietet der Branchenstandard?
Die Module des Branchenstandards enthalten jeweils praktische Tipps und branchenspezifische Hilfestellungen zur schrittweisen Umsetzung der Anforderungen und Ziele, beispielsweise Muster- und Entscheidungsvorlagen wie eine Mustergrundsatzerklärung oder eine Vorlage zum Risikoüberblick in der Branche.
Was kann ein Branchenstandard leisten?
Jede Menge! Indem er den Unternehmen der Branche eine Reihe von Hilfsmitteln an die Hand gibt, um die (gesetzlichen) Sorgfaltspflichten erfüllen zu können, leistet er einen erheblichen Beitrag zur Menschenrechts-Performance der Unternehmen in der chemisch-pharmazeutischen Industrie.
Gibt es einen branchenweiten Beschwerdemechanismus?
Es wird ein Modul zum Beschwerdemechanismus erarbeitet, dass die wichtigsten Anforderungen an Beschwerdemechanismen, verschiedene Beschwerdekanäle und Tipps zur Umsetzung enthält.
Ein branchenweiter Beschwerdemechanismus, den alle Unternehmen nutzen können, ist derzeit nicht in Arbeit.
1.9. Ist der Branchenstandard je "fertig"?
Die gesellschaftlichen und gesetzlichen Anforderungen an Unternehmen, ihren menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nachzukommen, steigen. Daher gilt es, den Branchenstandard immer wieder anzupassen.
2. Nutzung des Chemie³-Branchenstandards
Wer kann den Branchenstandard nutzen?
Der Chemie³-Branchenstandard kann von Unternehmen der chemisch-pharmazeutischen Industrie und ihren Beschäftigten bzw. deren Interessenvertretungen genutzt werden. Die Unterlagen können von Mitgliedern des VCI und des BAVC sowie allen Beschäftigten, die Mitglied der IGBCE sind, angefordert werden.
Dabei adressiert der Branchenstandard Unternehmen aller Größen, sowohl solche, die unter das LkSG fallen als auch kleinere und mittlere Unternehmen.
Wie hilft der Chemie³-Branchenstandard KMU?
Damit kleine und mittlere Unternehmen vom Branchenstandard profitieren, wird schrittweise erklärt, wie auch sie menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse implementieren können. Grundlage dafür sind die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (VN-Leitprinzipien/UNGPs), die als international anerkanntes Rahmenwerk zur Implementierung unternehmerischer Sorgfaltsprozesse gelten und Orientierung geben können. Darüber hinaus werden Best Practice Ansätze dargestellt, die wertvolle Hinweise für die praktische Umsetzung bieten.
Warum sollten auch KMU den Branchenstandard nutzen?
Der Chemie³-Branchenstandard richtet sich an Unternehmen der chemisch-pharmazeutischen Industrie. Mit seiner Anwendung können Unternehmen Reputationsrisiken minimieren, den gesellschaftlichen Erwartungen gerecht werden und die Anforderungen erfüllen, die entlang der gesamten Lieferkette an sie gerichtet werden. Im Falle einer späteren Regulierung kann die frühe Beschäftigung mit dem Thema vorteilhaft sein.
Reicht es, wenn Unternehmen einzelne Module des Branchenstandards anwenden?
Die Module des Branchenstandards übersetzen die für die Unternehmen geltenden Sorgfaltspflichten und fügen sich zu einem ganzheitlichen Ansatz unternehmerischer Sorgfalt zusammen. Insofern „reicht“ die Anwendung bloß einzelner Module nicht aus, um den gesetzlichen Anforderungen und den gesellschaftlichen Erwartungen zu genügen. Wir empfehlen daher die Nutzung aller Module des Branchenstandards.
Kann ich mein Engagement sichtbar machen, beispielsweise über eine Zertifizierung?
Aktuell gibt es keine Form von Zertifizierung oder ähnlichem, um das Engagement von Unternehmen bei der Nutzung des Branchenstandards sichtbar zu machen. In der ersten Entwicklungsphase ist es vorrangiges Ziel von Chemie³, die Module des Branchenstandards den Unternehmen der chemisch-pharmazeutischen Industrie schrittweise zeitnah zur Verfügung zu stellen.
Haben Unternehmen der chemisch-pharmazeutischen Industrie Nachteile, wenn sie den Chemie³-Branchenstandard nicht umsetzen?
Der Branchenstandard ist ein Unterstützungsangebot für Unternehmen der chemisch-pharmazeutischen Industrie: Diese können frei entscheiden, ob sie dieses Angebot annehmen. Es entstehen keine unmittelbaren Nachteile, wenn sie davon absehen.
Jedoch bringt die Anwendung des Branchenstandards eine Reihe von Vorteilen bei der praktischen Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt in Unternehmen. Neben der „Übersetzung“ von Anforderungen an einen strukturierten Sorgfaltsprozess umfasst er eine Reihe von praktischen Tools und Hilfestellungen. Wir empfehlen daher die Umsetzung ausdrücklich, um vom Fachwissen und dem Austausch in der Branche zu profitieren.
3. Beteiligung und Verfahren bei der Erarbeitung des Chemie³-Branchenstandards
Wer hat die Inhalte des Branchenstandards erarbeitet?
Die Inhalte des Branchenstandards haben die Chemie3-Partner BAVC, IGBCE und VCI gemeinsam mit Unternehmen und Arbeitnehmervertretungen erarbeitet. Außerdem haben die Partner die Entwicklung des Branchenstandards mit wichtigen Stakeholdern wie Kunden, Vertragspartnern sowie Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen diskutiert. Begleitet wurde der Prozess von der Managementberatung "Löning – Human Rights & Responsible Business".
Welche Rolle spielen Arbeitnehmervertretungen im unternehmerischen Sorgfaltspflichtenprozess?
Der Erfolg der chemisch-pharmazeutischen Branche beruht auch auf einer langen und starken Sozialpartnerschaft und der Einbeziehung der Perspektiven der Arbeitnehmer:innen. Auch in der Erarbeitung und Anwendung des Branchenstandards kommt die Einzigartigkeit der Chemie³-Allianz und diese Tradition in der Branche zum Ausdruck. Unternehmen können die Expertise und Netzwerke ihrer Arbeitnehmervertretungen gewinnbringend nutzen, wenn sie diese in ihre menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesse einbinden.
Hinweis: Ab 2023 sind durch die Neuerung des § 106 Abs. 3 Nr. 5b BetrVG auch „Fragen der unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ mit dem Wirtschaftsausschuss zu beraten, der dem Betriebsrat dazu berichtet.
Was war Ziel und Aufgabe des Stakeholder-Begleitkreises?
Mit der Einbindung von Stakeholdern wollten wir bei der Entwicklung des Branchenstandards wertvolle Impulse und kritische Anregungen von Expert:innen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Politik und Wirtschaft aufnehmen.
Kontakt
Ihre Frage zum Chemie3-Branchenstandard wurde nicht geklärt? Dann stehen Ihnen Dr. Andreas Ogrinz (BAVC, andreas.ogrinz(at)bavc.de), Caroline Kleinhans (IGBCE, caroline.kleinhans(at)igbce.de) und Simone Heinrich (VCI, heinrich(at)vci.de) gerne zur Verfügung.