
Nachhaltigkeitsberichterstattung ist relevant. Richtig eingesetzt kann sie ein wertvolles Instrument sein, um unternehmerisches Handeln zu steuern.
Auch Investoren und Kreditgeber werden Nachhaltigkeitsberichte künftig häufiger als Entscheidungsgrundlage für Investitionen heranziehen. Und nicht zuletzt wollen Beschäftigte, Kund:innen und Zivilgesellschaft darüber informiert sein, wie nachhaltig Unternehmen wirtschaften. Zugleich stellen die Regeln der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der EU-Taxonomie konkrete Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Um Unternehmen den Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erleichtern, haben wir den „Chemie3-Praxisguide Nachhaltigkeitsberichterstattung“ entwickelt. Dieser enthält Assessment-Instrumente, konkrete prozessuale Hilfestellungen sowie Muster- und Entscheidungsvorlagen. Anlass: Unter dem Schirm des Green Deals hat die CSRD die bisherige Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD) abgelöst. Die Berichtspflichten wurden deutlich erweitert. Diese tiefergehenden Informationen sollen sicherstellen, dass Unternehmen vergleichbare Informationen zur Nachhaltigkeit und den damit verbundenen Chancen, Risiken sowie Auswirkungen zugänglich machen. Sie werden als Teil des Lageberichts veröffentlicht.

Auswirkungen durch das Omnibus-Verfahren
Die EU-Kommission hat mit dem Omnibus-Verfahren den Aufwand für die Umsetzung von CSRD und EU-Taxonomie reduziert. Zudem wird der Geltungsbereich ebenfalls eingeschränkt. Das heißt, die Anzahl der berichtspflichtigen Unternehmen verringert sich. Momentan werden die inhaltlichen Ausgestaltungen der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) überarbeitet. Darüber hinaus steht die nationale Umsetzung der CSRD aus.
Sobald der politische Prozess abgeschlossen ist, wird der „Chemie3-Praxisguide Nachhaltigkeitsberichterstattung“ hinsichtlich der geänderten Regulatorik aktualisiert. Die Kapitel zur Strategie, Berichtsvorbereitung und Berichterstellung haben weiterhin Bestand.
Was Unternehmen sagen
Am 4. Juni 2025 haben wir den Chemie3-Praxisguide auf einer Veranstaltung den Mitgliedern von BAVC, IGBCE und VCI vorgestellt. Warum der Praxisguide eine wichtige Hilfe darstellt, erläutern Vertreter:innen von Unternehmen und Beschäftigten
Standardisierte Berichterstattung
Während die CSRD vorgibt, wer / ab wann / wofür / und unter welchen Grundprinzipien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet ist, legen die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) die Inhalte fest. Zu den Kernelementen der CSRD gehört die sogenannte Doppelte Wesentlichkeit: Unternehmen müssen einerseits die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Nachhaltigkeitsaspekte (Inside-Out) wie auch die Einflüsse von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen (Outside-In) analysieren und bewerten. Als wesentlich erachtete Nachhaltigkeitsthemen müssen im Nachhaltigkeitsbericht erörtert werden. Darüber hinaus fordern die ESRS, dass Unternehmen eine Nachhaltigkeitsstrategie mit Zielen und Maßnahmen zu den wesentlichen Themen entwickeln.
EU-Taxonomie
Unternehmen, die nach CSRD berichten müssen, müssen ebenfalls die Berichtspflichten der EU-Taxonomie erfüllen. Hintergrund: Die EU will Finanzströme in nachhaltige und klimaschonende Wirtschaftsaktivitäten lenken. Dafür hat sie in der Taxonomie-Verordnung ein Klassifizierungssystem mit sechs Umweltzielen entwickelt.
Diese Ziele umfassen:
- Klimaschutz
- Anpassung an den Klimawandel
- Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
- Übergang zur Kreislaufwirtschaft
- Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung
- Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
Wer nach der Taxonomie berichtspflichtig ist, muss zunächst überprüfen, ob die eigenen Aktivitäten eines der sechs Ziele betreffen. Wenn ja, muss das Unternehmen darlegen, wie viel Prozent der eigenen Umsätze, Investitionsausgaben und Betriebsausgaben als ökologisch nachhaltig einzustufen sind. Der Chemie3-Praxisguide gibt auch rund um das Thema Taxonomie wertvolle Hilfestellungen.
Kontakt
Für Fragen rund um den Chemie3-Praxisguide Nachhaltigkeitsberichterstattung stehen Ihnen Dr. Andreas Ogrinz (BAVC, andreas.ogrinz(at)bavc.de), Caroline Kleinhans (IGBCE, caroline.kleinhans(at)igbce.de) und Kathrine Link (VCI, link(at)vci.de) gerne zur Verfügung.