
Wenn es um globale Produktionsprozesse geht, stehen die Sicherheit weltweiter Lieferketten und die Achtung der Menschenrechte im Fokus der politischen und gesellschaftlichen Diskussion. Chemie3 zeigt mit dem Branchenstandard, wie Unternehmen Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette schützen können.
Die Politik verpflichtet mit dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sowie der – noch nicht in deutsches Recht umgesetzten – europäischen Corporate Sustainability Due Diligence Richtlinie (CSDDD) Unternehmen dazu, Menschenrechte entlang der weltweiten Lieferketten zu wahren. Die chemisch-pharmazeutische Industrie unterstützt diesen Ansatz, da nachhaltiges Handeln über Ländergrenzen hinausgeht.
So hat Chemie3 hohe betriebliche Umwelt- und Sozialstandards in Wertschöpfungsketten sowie Maßnahmen gegen Kinder- und Zwangsarbeit in globalen Wertschöpfungsketten bereits 2013 in den Leitlinien zur Nachhaltigkeit verankert. Mit dem Chemie3-Branchenstandard will die Initiative dazu beitragen, dass die chemisch-pharmazeutische Industrie auch künftig ihre Ziele im Bereich menschenrechtlicher Sorgfalt erreichen und ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nachkommen kann.

Praxisnahe Hilfestellung für Unternehmen
Der modular aufgebaute Branchenstandard beschreibt Handlungsrahmen und Ziele für die menschenrechtliche Sorgfalt. Er bietet insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen praktische Tools und Hilfestellungen, wie beispielsweise Muster- und Entscheidungsvorlagen.
Einbindung von Unternehmen, Beschäftigten und weiteren Stakeholdern
Die Inhalte des Branchenstandards haben die Chemie3-Partner VCI, IGBCE und BAVC gemeinsam mit Unternehmen und Arbeitnehmervertretungen erarbeitet. Außerdem haben die Partner die Entwicklung des Standards mit wichtigen Stakeholdern wie Kunden, Vertragspartnern sowie Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen diskutiert. Begleitet wurde der Prozess von der Managementberatung „Löning – Human Rights & Responsible Business“.
Die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
Der Chemie3-Branchenstandard baut auf dem Deutschen Lieferkettensorgfaltsgesetz (LkSG) und den „Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“ der Vereinten Nationen von 2011 auf. Diese zählen zu den wichtigsten internationalen Referenzdokumenten zur Achtung der Menschenrechte durch Staaten und Unternehmen. Sie beruhen auf drei Grundsätzen:
- Staaten haben die Pflicht, die Menschenrechte und Grundfreiheiten zu schützen.
- Unternehmen haben die Verantwortung, die Menschenrechte zu achten.
- Im Fall der tatsächlichen oder potenziellen Verletzung der Menschenrechte und Grundfreiheiten muss es angemessene und wirksame Beschwerde- und Abhilfemaßnahmen geben.
Mit diesen Grundsätzen formulieren die Leitprinzipien klare Erwartungen, wie Menschenrechte eingehalten werden sollen. Dabei verweisen die Leitprinzipien auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 und die ILO-Kernarbeitsnormen.
Auswirkungen durch das Omnibus-Verfahren
Die EU-Kommission hat mit dem Omnibus-Verfahren den Aufwand für die Umsetzung der CSDDD reduziert. Zudem wird der Geltungsbereich ebenfalls eingeschränkt. Das heißt, die Anzahl der berichtspflichtigen Unternehmen verringert sich. Darüber hinaus steht die nationale Umsetzung der CSDDD aus.
Sobald der politische Prozess abgeschlossen ist, wird der „Chemie3-Branchenstandard für Nachhaltige Wertschöpfung“ um die Anforderungen, die sich aus der CSDDD ergeben, erweitert.
Kontakt
Für Fragen rund um den Chemie3-Branchenstandard stehen Ihnen Dr. Andreas Ogrinz (BAVC, andreas.ogrinz(at)bavc.de), Caroline Kleinhans (IGBCE, caroline.kleinhans(at)igbce.de) und Simone Heinrich (VCI, heinrich(at)vci.de) gerne zur Verfügung.