Chemie³ Praxisguide Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die EU-Taxonomie stellen neue Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung.
© Jacob Lund/Adobe Stock
© Jacob Lund/Adobe Stock
© Jacob Lund/Adobe Stock
Auch Investoren und Kreditgebern werden Nachhaltigkeitsberichte künftig häufiger als Entscheidungsgrundlage für Investitionen heranziehen. Und nicht zuletzt wollen Beschäftigte, Kund:innen und Zivilgesellschaft darüber informiert sein, wie nachhaltig Unternehmen wirtschaften.
Die steigenden Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung bringen sowohl Herausforderungen und Chancen mit sich. Um Unternehmen den Einstieg zu erleichtern, entwickeln wir den „Chemie3-Praxisguide Nachhaltigkeitsberichterstattung“. Dieser wird Assessment-Instrumente, konkrete prozessuale Hilfestellungen sowie Muster- und Entscheidungsvorlagen enthalten.
Die Inhalte des „Chemie3-Praxisguide Nachhaltigkeitsberichterstattung“ erarbeiten die Allianzpartner schrittweise. Um ein möglichst praxisnahes Angebot zu entwickeln, ist über den gesamten Projektzeitraum eine Facharbeitsgruppe aus Unternehmens- und Arbeitnehmervertretungen eng eingebunden. Unterstützt wird die Entwicklung des Chemie3-Praxisguide von der Strategieberatung „fors.earth GmbH“. Vor der Veröffentlichung der Kapitel werden die Arbeitsergebnisse außerdem mit der breiteren Mitgliedschaft in „Werkstattgesprächen“ gespiegelt.
Der vollständige „Chemie3-Praxisguide Nachhaltigkeitsberichterstattung“ soll im ersten Halbjahr 2025 vollständig vorliegen. Im Einzelnen wird der Praxisguide diese Inhalte umfassen:

Mitglieder von BAVC, IGBCE und VCI können die Tools kostenfrei anfordern (siehe am Seitenende unter „Downloads“ und „Zusatzmaterialien bestellen“).
Chancen der Berichterstattung
Unter dem Schirm des Green Deals löst die CSRD die bisherige Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD) ab. Im Vergleich zur NFRD erweitert die CSRD die bestehende Berichtspflicht und fordert ausführlichere und tiefergehende Informationen auf der Basis standardisierter Kennzahlen. Dies soll sicherstellen, dass Unternehmen vergleichbare Informationen zur Nachhaltigkeit und den damit verbundenen Chancen, Risiken sowie Auswirkungen zugänglich machen. Sie werden als Teil des Lageberichts veröffentlicht.
Die Berichterstattung nach der CSRD kann Unternehmen helfen, die strategische Bedeutung nachhaltigkeitsbezogener Auswirkungen der eigenen Geschäftstätigkeit zu erkennen, zu verstehen und frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen.
Standardisierte Berichterstattung
Was und wie Unternehmen berichten müssen, legen die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) fest. Sie bestehen gegenwärtig aus zwölf Standards, die sich in die „Themenübergreifenden Standards“ und „Themenspezifische Standards“ aufteilen.
Die themenübergreifenden Standards bestehen aus den „Allgemeinen Anforderungen“ (ESRS 1) und den allgemeinen Offenlegungspflichten (ESRS 2).
Die themenspezifischen Standards untergliedern sich in die Bereiche
- Umwelt (ESRS E 1-5),
- Soziales (ESRS S 1-4) und
- Unternehmensführung (ESRS G1).
Es sollen vereinfachte Standards für kleine und mittlere Unternehmen sowie sektorspezifische Standards folgen.
Doppelte Wesentlichkeit (Double Materiality)
Zu den neuen Kernelementen der CSRD gehört die „Doppelte Wesentlichkeit“. Das bedeutet, dass Unternehmen einerseits die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Nachhaltigkeitsaspekte (Inside-Out) wie auch die Einflüsse von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen (Outside-In) analysieren und bewerten müssen, welche Auswirkungen wesentlich sind. Als wesentlich erachtete Nachhaltigkeitsthemen müssen im Nachhaltigkeitsbericht erörtert werden. Darüber hinaus fordern die ESRS, dass Unternehmen eine Nachhaltigkeitsstrategie mit Zielen und Maßnahmen zu den wesentlichen Themen entwickeln.
EU-Taxonomie
Unternehmen, die nach CSRD berichten müssen, müssen ebenfalls die Berichtspflichten der EU-Taxonomie erfüllen. Die EU will Finanzströme in nachhaltige und klimaschonende Wirtschaftsaktivitäten lenken. Dafür hat sie in der Taxonomie-Verordnung (2020/852/EU) ein Klassifizierungssystem mit sechs Umweltzielen entwickelt. Diese Ziele umfassen
- den Klimaschutz,
- die Anpassung an den Klimawandel,
- die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen,
- den Übergang zur Kreislaufwirtschaft,
- die Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung,
- den Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.
Unternehmen und Finanzunternehmen (große Banken, Vermögensverwalter, Wertpapierfirmen, Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen), die auch nach der Taxonomie berichtspflichtig sind, müssen zunächst überprüfen, ob ihre Aktivitäten eines der sechs Ziele betreffen (sogenannte „Taxonomie-Fähigkeit“). Fallen die Aktivitäten darunter, müssen sie darlegen, wie viel Prozent ihrer Wirtschaftsaktivitäten „konform“ mit den Umweltzielen, d.h. als ökologisch nachhaltig, einzustufen sind. Dafür muss der entsprechende Prozentsatz der Umsätze, Investitionsausgaben und Betriebsausgaben angegeben werden, der dazu beiträgt, die Taxonomie-Ziele zu erfüllen.
Eine Geschäftstätigkeit gilt als taxonomie-konform, wenn sie drei Kriterien kumulativ erfüllt:
- Sie muss zu einem der sechs Umweltziele einen wesentlichen Beitrag leisten („substantial contribution“).
- Sie darf die übrigen Umweltziele nicht beeinträchtigen („do no significant harm“).
- Sie muss den Mindestschutz bei Arbeitssicherheit und Einhaltung der Menschenrechte wahren.
Für Fragen rund um den Chemie3-Praxisguide stehen Ihnen Mechthild Bachmann (BAVC, mechthild.bachmann@bavc.de), Caroline Kleinhans (IGBCE, caroline.kleinhans@igbce.de) und Kathrine Link (VCI, link@vci.de) gerne zur Verfügung.
Downloads
ZUSATZMATERIALEN BESTELLEN
AUSSCHLIESSLICH MITGLIEDER von BAVC, IGBCE und VCI können die zum Chemie³-Praxisguide gehörenden Tools anfordern. Bitte geben Sie unbedingt die Zugehörigkeit zu einer der wählbaren Organisationen an. Wir bitten um etwas Geduld.
WEITERFÜHRENDE LINKS
- Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD (deutscher Text)
- European Sustainability Reporting Standards, ESRS (englischer Text)
- EU-Taxonomie (deutscher Text)
- EU-Taxonomie (englischer Text)
- Sustainable Finance-Taxonomie - Erläuterung des BMWK
- Chemie3-Webinar 38 Update aus Brüssel: CSDDD & CSRD
- Chemie3-Webinar 28 EU Taxonomie - Anforderungen und Praxiseinblick 22. März 2022