SORGFALTSPFLICHTEN IN DER PRAXIS UMSETZEN

Sorgfaltspflichten von Unternehmen stehen immer mehr im Fokus, auch die gesetzlichen Anforderungen steigen. 

Auch kleinere und mittlere Unternehmen, die nicht unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fallen, sind zunehmend mit Anforderungen von Kunden und anderen Stakeholdern konfrontiert. Mit dem Chemie³-Branchenstandard für nachhaltige Wertschöpfung bietet die Nachhaltigkeitsinitiative seit Anfang Mai 2023 einen konkreten Handlungsrahmen und praxisnahe Hilfestellung bei der Umsetzung von Sorgfaltspflichten.

 

Dies haben wir zum Anlass genommen, um die Mitglieder von BAVC, IGBCE und VCI zu unserer Informations- und Netzwerkveranstaltung „Sorgfalt in Lieferketten: Wie gelingt die Umsetzung in der Praxis?“ am 8. Mai 2023 einzuladen. Mit ihnen haben wir darüber diskutiert, wo ihre Herausforderungen bei der Wahrnehmung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten liegen und wie der Chemie3-Banchenstandard sie unterstützen kann. Der lebendige Austausch unter den rund 150 Teilnehmenden hat gezeigt, wie gut diese Praxishilfe bei den Mitgliedern von BAVC, IGBCE und VCI angenommen wird.

 

Auch in den Panels zur Verankerung von Governance-Strukturen im Unternehmen, zur Identifikation und Minderung von Risiken sowie zum Aufbau von Beschwerdemechanismen wurde lebhaft diskutiert. Die Netzwerkinseln zum Abschluss der Veranstaltung haben die Teilnehmenden zum intensiven Austausch genutzt.
 

Bei Fragen rund um den Chemie3-Branchenstandard stehen Ihnen Mechthild Bachmann (BAVC, +49 611 7788152, mechthild.bachmann(at)bavc.de), Sandra Bränzel (IGBCE, +49 511 7631182, sandra.braenzel(at)igbce.de) und Simone Heinrich (VCI, heinrich(at)vci.de, 0 69 2556-1397) gerne zur Verfügung.

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