UMSETZUNG DES NAP

Zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) hat die Bundesregierung einen interministeriellen Ausschuss für Wirtschaft und Menschenrechte (IMA) unter Federführung des Auswärtigen Amtes (AA) eingesetzt.

Dem IMA gehören zehn Ministerien an: AA, BMF, BMI, BMWi, BMJV, BMEL, BMFSFJ, BMU und BMZ. Der IMA steuert den Prozess, mit dem der Stand der Umsetzung des NAP durch die Unternehmen evaluiert wird. Außerdem soll er die Sorgfaltspflichten konkretisieren. Dazu gehört auch die geplante Spezifizierung auf Branchenebene.

Im Rahmen des Nationalen CSR-Forums der Bundesregierung begleitet eine Arbeitsgruppe „Wirtschaft und Menschenrechte“ (AG WiMR) die Umsetzung des NAP. Den Vorsitz hält das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR). Mitglieder sind Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen und Vertreter von thematisch relevanten Stiftungen und Vereinen. Die AG kann gegenüber dem IMA Handlungsempfehlungen aussprechen.

Monitoring zur Umsetzung des NAP

Im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) ist das Ziel festgeschrieben, dass bis zum Jahr 2020 mindestens 50 Prozent aller in Deutschland ansässigen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten die fünf Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht in ihre Unternehmensprozesse integriert haben. Dies betrifft rund 7.100 Unternehmen.

Der Stand der Umsetzung des NAP wurde in drei Evaluierungsphasen von 2018 bis 2020 geprüft. Das Ergebnis: Weniger als 20 Prozent der befragten Unternehmen wurden als „NAP-Erfüller“ eingestuft und die 50-Prozent-Marke somit nicht erreicht. Für diesen Fall sehen der NAP und der Koalitionsvertrag gesetzliche Maßnahmen als mögliche Konsequenz vor. Sowohl die Bundesregierung als auch die EU-Kommission haben Gesetzesvorschläge zu Sorgfaltspflichten in Lieferketten für die kommenden Monate angekündigt.

Unterstützung für Chemieunternehmen

Managementansätze für die Achtung von Umwelt-, Menschenrechts- und Anti-Korruptionsstandards in Lieferketten stellt insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen vor Herausforderungen. Chemie³ hat deshalb ein Pilotprojekt mit mittelständischen Unternehmen zu „Nachhaltigkeit in Lieferketten“ durchgeführt und einen Leitfaden entwickelt. Dieser Leitfaden bietet einen Überblick über die Grundlagen und eine pragmatische Anleitung zum stufenweisen Auf- und Ausbau eines nachhaltigen Lieferkettenmanagements. Der Leitfaden ist auf Deutsch und Englisch verfügbar.

Unternehmen, die Unterstützung bei der Umsetzung des Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) suchen, können sich außerdem an die Agentur für Wirtschaft & Entwicklung (AWE) wenden. Die AWE berät im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) als NAP Helpdesk kostenfrei zu Sozial-, Umwelt- und Menschenrechtsstandards.

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