Anteil der Unternehmen der Branche, die sich an den Vorgaben der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte oder einem vergleichbaren Regelwerk, wie den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, der dreigliedrigen Grundsatzerklärung der ILO über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik oder dem UN Global Compact orientieren bzw. sich öffentlich dazu bekennen.
Menschenrechte sind Grundrechte, in nationalen Gesetzen verankert und in international anerkannten Regelwerken niedergelegt. In Zeiten der Globalisierung und der weltweiten Zusammenarbeit stehen Unternehmen mehr denn je in der Verantwortung, in ihrer gesamten Lieferkette die Menschenrechte zu achten sowie deren Einhaltung zu fördern.
Die chemisch-pharmazeutische Industrie in Deutschland richtet ihr Handeln an nationalen Gesetzen und international anerkannten Regelwerken zur Einhaltung der Menschenrechte aus – etwa an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die im Dezember 2016 in Deutschland im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte umgesetzt wurden.
Im Jahr 2020 gaben 86 Prozent (205 Unternehmen) der an der RC-Umfrage teilnehmenden Unternehmen an, sich an nationalen und internationalen Vorgaben zur Achtung der Menschenrechte zu orientieren. 62 Prozent (147 Unternehmen) der Unternehmen bekennen sich in einer Grundsatzerklärung öffentlich dazu. Im Vergleich zur letzten Erhebung ist dieser Anteil deutlich gestiegen (80 bzw. 50 Prozent in 2016) – eine positive Entwicklung, die die steigende Relevanz der Einhaltung von Menschenrechten bei Unternehmen der Branche unterstreicht.
Um die Unternehmen beim Aufbau eines entsprechenden Managementsystems zu unterstützen, hat Chemie3 einen Branchenstandard entwickelt, der sich an den „Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte“ der Vereinten Nationen und am deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz orientiert. Der Standard soll Unternehmen dabei unterstützen, die menschenrechtliche Sorgfalt in der Breite der Branche umzusetzen.
Die Daten im Bericht 2022 beziehen sich in der Regel auf das Datenjahr 2020, die des Berichts 2018 in der Regel auf das Datenjahr 2016. Weitere Infos
Vertiefende Infos
Das Bekenntnis für Menschenrechte durch Unternehmen ist ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung der Leitlinie 1 „Nachhaltigkeit in die Unternehmensstrategie integrieren“. Außerdem tragen sie mit dazu bei, die Sustainable Development Goals Nr. 5 „Geschlechtergleichheit“, No. 8 „Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum“, Nr. 10 „Weniger Ungleichheiten“ und Nr. 16 „Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen“ zu erreichen.
Bildquelle: iStockphoto