Anteil der Unternehmen der Branche, die sich an den Vorgaben der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte oder einem vergleichbaren Regelwerk, wie den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, der dreigliedrigen Grundsatzerklärung der ILO über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik oder dem UN Global Compact orientieren bzw. sich öffentlich dazu bekennen.
Menschenrechte sind Grundrechte, in nationalen Gesetzen verankert und in international anerkannten Regelwerken niedergelegt. In Zeiten der Globalisierung und der weltweiten Zusammenarbeit stehen Unternehmen mehr denn je in der Verantwortung, in ihrer gesamten Lieferkette die Menschenrechte zu achten sowie deren Einhaltung zu fördern.
Die chemisch-pharmazeutische Industrie in Deutschland richtet ihr Handeln an nationalen Gesetzen und international anerkannten Regelwerken zur Einhaltung der Menschenrechte aus, etwa an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die im Dezember 2016 in Deutschland im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte umgesetzt wurden.
Im Jahr 2016 gaben 80 Prozent (252 Unternehmen) der an der RC-Umfrage teilnehmenden Unternehmen an, sich an nationalen und internationalen Vorgaben zur Achtung der Menschenrechte zu orientieren. 50 Prozent (159 Unternehmen) der Unternehmen bekennen sich in einer Grundsatzerklärung öffentlich dazu.
Um die Unternehmen beim Aufbau eines entsprechenden Managementsystems zu unterstützen, hat Chemie³ im Rahmen eines Pilotprojekts mit kleinen und mittleren Unternehmen den Leitfaden „Nachhaltiges Lieferkettenmanagement“ entwickelt, der auch einen Basis-Verhaltenskodex für Lieferanten enthält.
Vertiefende Infos
Das Bekenntnis für Menschenrechte durch Unternehmen ist ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung der Leitlinie 1 „Nachhaltigkeit in die Unternehmensstrategie integrieren“. Außerdem tragen sie mit dazu bei, die Sustainable Development Goals Nr. 5 „Geschlechtergleichheit“, No. 8 „Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum“, Nr. 10 „Weniger Ungleichheiten“ und Nr. 16 „Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen“ zu erreichen.
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