WIRTSCHAFT UND MENSCHENRECHTE: ANFORDERUNGEN DES NAP

Webinar 4: In vielen Ländern gilt die menschenrechtliche Lage als kritisch. Unternehmen sind davon betroffen, wenn sie in Ländern mit potenziellen menschenrechtlichen Risiken Standorte haben oder von dort Rohstoffe oder Zwischenprodukte beziehen.

Gesellschaft, Kunden, der Kapitalmarkt und die Politik fordern deshalb von Unternehmen, ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht wahrzunehmen und ihren Beitrag zur sozialen Gestaltung der Globalisierung zu leisten. Im vierten Chemie3-Webinar „Wirtschaft und Menschenrechte: Welche Anforderungen stellt der Nationale Aktionsplan an die Unternehmen?“ haben wir vor dem Hintergrund des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) die Fragen behandelt

  • warum „Wirtschaft und Menschenrechte“ ein globales Thema geworden ist und wie das Thema in die nationale Gesetzgebung einfließt;
  • welche konkreten Anforderungen sich aus dem NAP an die Unternehmen ergeben und wie die Bundesregierung die Einhaltung überwachen will;
  • welche Lösungen Chemie3 für die Unternehmen entwickelt hat.

Referentinnen:

Carola Dittmann, Stiftung Arbeit und Umwelt der IG BCE
Dr. Jana Heinze, Econsense, Forum Nachhaltige Entwicklung der Deutschen Wirtschaft e.V.

Moderation:

Berthold Welling, Verband der Chemischen Industrie e.V.

 

Bei Fragen zur Webinar-Reihe wenden Sie sich gerne an AGabriela Barduhn (barduhn(at)vci.de, 069 2556-1527).

 

WEITERFÜHRENDE LINKS

Mehr zum Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte.

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