Leitfaden zur Nachhaltigkeits­bericht­erstattung

Die Berichterstattung von Unternehmen über nichtfinanzielle Aspekte ist in den letzten Jahren immer mehr in den Fokus gerückt.

Seit 2017 besteht eine Berichtspflicht durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz. Gefordert werden Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen sowie zur Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Die gesetzlichen Vorgaben gelten bislang für große börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten. Zunehmend wird aber auch die Frage für mittelständische Unternehmen dringlicher, ob sie berichten sollen und wie sie dies am besten tun können.

Darüber hinaus formuliert die Bundesregierung in dem 2016 verabschiedeten Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) die Erwartung an alle Unternehmen, Informationen über die Achtung der Menschenrechte im Unternehmen und in der Liefer- und Wertschöpfungskette bereitzuhalten. Auch Chemie3 empfiehlt den Unternehmen der chemischen Industrie in Deutschland ausdrücklich, ihr Nachhaltigkeitsengagement transparent und nachvollziehbar zu kommunizieren (Leitlinie 11).

Vor diesem Hintergrund hat Chemie3 einen Leitfaden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erstellt. Er soll insbesondere mittelständischen Unternehmen einen unkomplizierten Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung ermöglichen. Er zeigt, wie man mit ohnehin im Unternehmen vorhandenen Daten einen einfachen Nachhaltigkeitsbericht erstellt. Dazu werden fünf Arbeitsschritte beschrieben: Identifikation vorhandener Daten und Informationen, Definition der Berichtsinhalte, Erhebung fehlender Informationen / Validierung, Aufbereitung der Informationen und Veröffentlichung des Berichtes.

Der Leitfaden berücksichtigt Erfahrungen aus einem Pilotprojekt mit 17 Unternehmen aus dem Jahr 2016 sowie aktuelle Hinweise zum CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz und zu Berichterstattungsstandards wie zum Beispiel dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) und der Global Reporting Initiative (GRI). Neu aufgenommen wurden Hinweise aus dem Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP).

 Zum Leitfaden gehören die folgenden Dokumente, die Mitglieder von VCI, IG BCE und BAVC per E-Mail an nachhaltigkeit(at)chemiehoch3.de anfordern können:

  • eine Excel-Tabelle, in der die relevanten Daten für einen Nachhaltigkeitsbericht erfasst und zusammengeführt werden können,
  • eine Vorlage zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts, die die Daten aus der ausgefüllten Excel-Tabelle automatisch übernimmt,
  • und eine kurze Anleitung zum Umgang mit Tabelle und Vorlage.

Wenn Sie Fragen zum Chemie3-Leitfaden haben, können Sie sich gerne an Simone Heinrich, (heinrich(at)vci.de) Telefon: 069 2556-1379 wenden.

Weitere Informationen zu unserem Chemie³-Webinar „Nachhaltigkeit effizient kommunizieren: Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung"

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Zusatzmaterialien Leitfaden Nachhaltigkeitsberichterstattung

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