CHEMIE3-BRANCHENSTANDARD FÜR NACHHALTIGE WERTSCHÖPFUNG

In den letzten Jahren ist die Frage der nachhaltigen Gestaltung von globalen Lieferketten immer stärker in den Fokus der politischen und gesellschaftlichen Diskussion gerückt.

Mit dem seit 2023 geltenden deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sowie der angestrebten europäischen Corporate Sustainability Due Diligence Richtlinie werden Unternehmen zunehmend zu menschenrechtlichen Sorgfaltsprozessen verpflichtet. Auch Kunden, Vertragspartner und Nichtregierungsorganisationen achten verstärkt auf nachhaltiges Handeln der Wirtschaft in der globalen Wertschöpfung.

Die Achtung der Menschenrechte ist ein zentrales Thema in der chemisch-pharmazeutischen Industrie. Deshalb haben wir den Chemie3-Branchenstandard für nachhaltige Wertschöpfung entwickelt. Mit dem Standard möchte die Initiative dazu beitragen, dass die Branche ihrer gesellschaftlichen Verantwortung weiter gerecht wird, sowie Unternehmen dabei unterstützen, die menschenrechtliche Sorgfalt in der Breite der Branche umzusetzen. Damit möchte Chemie3 erreichen, dass die chemisch-pharmazeutische Industrie auch zukünftig zu den Vorreitern bei der Wahrnehmung der Sorgfaltspflicht gehört.

PRAXISNAHE HILFESTELLUNG FÜR UNTERNEHMEN

Der Branchenstandard beschreibt einen Handlungsrahmen und Ziele für die menschenrechtliche Sorgfalt, heruntergebrochen auf die spezifischen Anforderungen der Unternehmen der Branche. Er bietet insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen praktische Tools und Hilfestellungen, wie beispielsweise Muster- und Entscheidungsvorlagen. Außerdem soll so ein Netzwerk für Unternehmen jeder Größe entstehen, damit sie die Anforderungen und Ziele schrittweise erfüllen können. Dabei bauen wir auf dem Wissen und den Ressourcen auf, die bereits in der Branche zum Thema Menschenrechte existieren.

 

Um die Unternehmen der chemisch-pharmazeutischen Industrie möglichst schnell unterstützen zu können, haben wir den Branchenstandard in Modulen erarbeitet und den Unternehmen schrittweise zur Verfügung gestellt. Die Module orientieren sich an bestehenden Vorgaben. Sie enthalten aber auch Hinweise, welche zusätzlichen Möglichkeiten für Unternehmen bestehen, ihre Sorgfaltspflichten in den Lieferketten wahrzunehmen.

Alle Module des Branchenstandards finden Sie als Download unten auf der Seite. Die jeweiligen Begleitdokumente stehen nur den Mitgliedern der Chemie³-Partner BAVC, IGBCE und VCI zur Verfügung.

 

EINBINDUNG VON UNTERNEHMEN, BESCHÄFTIGTEN UND WEITEREN STAKEHOLDERN

Die Inhalte des Branchenstandards haben die Chemie3-Partner VCI, IGBCE und BAVC gemeinsam mit Unternehmen und Arbeitnehmervertretungen erarbeitet. Außerdem haben die Partner die Entwicklung des Standards mit wichtigen Stakeholdern wie Kunden, Vertragspartnern sowie Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen diskutiert. Begleitet wurde der Prozess von der Managementberatung „Löning – Human Rights & Responsible Business“.

Um weitere Impulse für die praxistaugliche Ausgestaltung der Module zu erhalten, hat Chemiewährend der Entwicklungsphaseregelmäßig zu Werkstattgesprächen mit den Mitgliedern aller drei Organisationen eingeladen.

Hier geht es zur vierteiligen Webinar-Reihe zum Branchenstandard.

Für Fragen rund um den Chemie3-Branchenstandard stehen Ihnen Mechthild Bachmann (BAVC, mechthild.bachmann(at)bavc.de), Sandra Bränzel (IGBCE, sandra.braenzel(at)igbce.de) und Simone Heinrich (VCI, heinrich(at)vci.de)) gerne zur Verfügung.

Modul I Grundsatzerklärung

GRUNDSATZ-
ERKLÄRUNG UND GOVERNANCE

Zu den grundlegenden Schritten gehören die Abgabe einer Grundsatzerklärung und der Aufbau einer Governance-Struktur.

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Modul II Risikomanagement

RISIKOIDENTIFI-
ZIERUNG UND -PRIORISIERUNG

Die Identifizierung und das Management von Risiken bilden das Herzstück der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht.

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Modul III Prävention und Abhilfe

PRÄVENTIONS-
UND ABHILFE-
MASSNAHMEN

Angemessene und wirksame Maßnahmen gehören zum Risikomanagement, um menschenrechtlichen Risiken vorzubeugen.

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Modul IV Beschwerden

BESCHWERDE-
MECHANISMUS

Das Management von Beschwerden umfasst den Aufbau von Kommunikationskanälen für Betroffene und die Bearbeitung von Beschwerden.

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Modul V Berichterstattung

DOKUMENTATION UND BERICHT-
ERSTATTUNG

Die Berichterstattung dient als Visitenkarte: Unternehmen dokumentieren, dass sie ihre Sorgfaltspflichten wahrnehmen und dazu transparent kommunizieren.

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Muster-Verhaltenskodex

Muster-Verhaltenskodex

Der Verhaltenskodex für Lieferanten (Supplier Code of Conduct) ist in der Praxis ein wichtiges Werkzeug, um sich mit Geschäftspartnern und Lieferanten auf gemeinsame Grundwerte und Regeln des Miteinanders zu verständigen.

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WEITERFÜHRENDE LINKS

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