Einzigartige Tarif- und Sozialpartnerschaft
Mit dem Ziel der Gestaltung von guter Arbeit und der zukunftsfähigen Ausrichtung der Unternehmen hat sich die Sozialpartnerschaft in der Chemiebranche seit vielen Jahrzehnten bewährt.
Sie ist die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen IGBCE und BAVC – und der Schlüssel für einen fairen Ausgleich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Damit leistet die Sozialpartnerschaft erfolgreich einen wesentlichen Beitrag zur sozialen Dimension der Nachhaltigkeit in der Chemiebranche. Seit 1971 hat es in der chemischen Industrie keinen Streik mehr gegeben.

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Ethikkodex für verantwortliches Handeln
Sozialpartnerschaft verstehen Arbeitgeber und Gewerkschaft als Auftrag, kooperativ und pragmatisch nach den besten Lösungen für Unternehmen und Beschäftigte zu suchen. Die Chemie-Sozialpartnerschaft bietet die Grundlage für einen kontinuierlichen Dialog auf Augenhöhe, um Gemeinsamkeiten zu erkennen und Gegensätze konstruktiv auszugleichen.
Vorreiterrolle in Deutschland
Früher als andere haben sich die Sozialpartner in der chemischen Industrie neuen Herausforderungen gestellt, insbesondere der Globalisierung und dem demografischen Wandel. Sie haben damit gesellschaftspolitische Verantwortung übernommen, um diese Megatrends mitgestalten zu können.
Dem globalen Wettbewerb haben die Tarifparteien der chemischen Industrie Rechnung getragen, indem sie in den Tarifverträgen Möglichkeiten der Flexibilisierung und Öffnung verankert haben. Gleichzeitig sichern die Tarifverträge eine faire Teilhabe der Beschäftigten am wirtschaftlichen Erfolg der Branche. Das in der chemischen Industrie gezahlte Entgelt entspricht der hohen Leistungs- und Wettbewerbskraft der Unternehmen.
Mit dem Tarifvertrag „Lebensarbeitszeit und Demografie“ aus dem Jahr 2008 entwickelte die chemische Industrie als erste Branche in Deutschland umfassende Antworten auf die Alterung der Gesellschaft. Der Vertrag gibt den Unternehmen und ihren Beschäftigten wirksame Instrumente für die betriebliche Praxis an die Hand: Am Anfang steht eine Demografie-Analyse, von der Maßnahmen abgeleitet werden, etwa zur alters-, alterns- und gesundheitsgerechten Gestaltung der Arbeitsprozesse, Qualifizierung während des gesamten Erwerbslebens und zur (Eigen-) Vorsorge.
Darüber hinaus haben IGBCE und BAVC Instrumente geschaffen, um die Sozialpartnerschaft auszugestalten. Dazu gehören zum einen außertarifliche Sozialpartner-Vereinbarungen zu Themen wie Standortsicherung, Bildung oder Chancengleichheit. Zum anderen haben die Sozialpartner gemeinsame Einrichtungen für spezielle Arbeitsgebiete aufgesetzt wie den Chemie-Pensionsfonds (CPF), die Sozialpartner-Werkstatt für Innovation und Nachhaltigkeit (So.WIN) oder den Unterstützungsverein der chemischen Industrie (UCI). Seit 2016 führen BAVC und IGBCE im Rahmen des innovativen Dialogformats „WORK@industry4.0“ Expertenworkshops durch, in denen Ideen für die Gestaltung der Chemie-Arbeitswelt 4.0 entwickelt werden.
Ausbildung ist Kernthema in der chemischen Industrie
Für die Chemie-Sozialpartner ist die duale Berufsausbildung ein Kernelement nachhaltiger Personalpolitik. Dies zeigt sich in der Tarifpolitik. So wurde der bereits 2003 geschlossene und mehrfach verlängerte Tarifvertrag „Zukunft durch Ausbildung“ 2014 zum Tarifvertrag „Zukunft durch Ausbildung und Berufseinstieg“ weiterentwickelt und im Rahmen der Tarifverhandlungen 2016 weiter optimiert. Insgesamt gibt es in der chemischen Industrie in Deutschland über 26.000 Auszubildende und dual Studierende, rund 1.000 Ausbildungsbetriebe und über 50 verschiedene Ausbildungsberufe und zahlreiche duale Studienangebote.
Außerdem unterstützen die Chemie-Arbeitgeberverbände ihre Mitglieder mit der Ausbildungskampagne „Elementare Vielfalt (ElVi) – Deine Ausbildung in der Chemie-Branche". Auf der Internet-Seite können junge Menschen Porträts der wichtigsten Ausbildungsberufe, Informationen zum dualen Studium, freie Ausbildungsplätze oder duale Studiengänge recherchieren.
Mit der Sozialpartnerinitiative „Start in den Beruf“ / StartPlus hilft der UCI Schulabgängern, denen noch die Eignung zu einer Ausbildung fehlt, sich für eine Ausbildung zu qualifizieren und in das Berufsleben einzugliedern. Teilnehmen können junge Menschen, die bei Beginn der Eingliederung das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, außerdem Langzeitarbeitslose ohne branchenspezifische Ausbildung über das 25. Lebensjahr hinaus.